Deine Rechte nach der Geburt

Wenn dein Kind lebend zur Welt gekommen ist oder bei der Geburt ein Gewicht von 500 g oder mehr hatte, oder wenn es nach der 24. Schwangerschaftswoche mit einem Gewicht von weniger als 500 g geboren wurde, stehen dir als Mutter gesetzliche Rechte und Ansprüche zu. Diese umfassen:

  • Die Möglichkeit zur Nachsorge und Betreuung durch eine Hebamme, einschließlich Rückbildungsleistungen.


  • Den Eintrag der Informationen zur Geburt deines Kindes in deinen Mutterpass: Bei deiner Entlassung aus der Klinik werden die Angaben zur Geburt sowie die Abschlussuntersuchung dokumentiert. Nach sechs bis acht Wochen erfolgt die Nachuntersuchung bei deinem behandelnden Gynäkologen.


  • Den Mutterschutz gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) für die Dauer von acht Wochen nach der Geburt.


  • Erweiterten Mutterschutz bei einer verfrühten Geburt vor der 37. Schwangerschaftswoche und wenn dein Kind ein Geburtsgewicht von unter 2.500 g hatte, für die Dauer von zwölf Wochen nach der Geburt. Dieser verlängert sich um den Zeitraum, der vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte, und kann maximal sechs Wochen zusätzlich betragen.


  • Mutterschaftsgeld in Höhe von etwa 80 % deines Nettolohns während des Mutterschutzes, also für acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt. Dies gilt gegebenenfalls auch für die Zeit des vorgeburtlichen Mutterschutzes, mit einer maximalen Gesamtdauer von 18 Wochen.

Als Eltern hast du außerdem Anspruch auf:

  • Kindergeld für den Geburtsmonat deines lebend geborenen Kindes.


  • Sonderurlaub gegenüber deinem Arbeitgeber aufgrund der Geburt und des anschließenden Todes deines Kindes.