Bestattung

Neben den vielen Gedanken und den schmerzlichen Gefühlen, die dich gerade bewegen, stellt sich letztlich auch die Frage nach der Bestattung eures /deines Kindes.

Nach geltendem Gesetz besteht eine Bestattungspflicht für alle Kinder, die lebend zur Welt kommen. Diese Pflicht gilt ebenfalls für tot geborene Kinder, sofern ihr Geburtsgewicht mindestens 500 g beträgt.

Für tot geborene Kinder mit einem Gewicht unter 500 g besteht zwar keine Bestattungspflicht, dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Du kannst dein Kind individuell auf einem von dir gewählten Grabplatz bestatten lassen, nach Rücksprache mit einem Bestattungsunternehmen und dem Klinikum Lüneburg.


  • Eine weitere Option ist die individuelle Bestattung unter dem „Sternschnuppenbaum“ auf dem Emmaus-Friedhof in Adendorf.


  • Alternativ dazu bietet das Klinikum Lüneburg auch die Möglichkeit einer kostenfreien Bestattung in der SternenkinderGrabstätte auf dem Zentralfriedhof Lüneburg an. Hier werden die tot geborenen Kinder gemeinsam mit anderen Kindern in regelmäßigen Gedenkfeiern geehrt und verabschiedet.